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Firmenkunden Firmenkredite Avalkredit

Mit der Herausgabe eines Avals (Bankbürgschaft oder Bankgarantie) verbürgen wir uns gegenüber Ihren Geschäftspartnern und Abnehmern für die vertrags- und termingerechte Erfüllung Ihrer Verpflichtungen und Verbindlichkeiten.

Der von Ihnen genannte Avalbegünstigte erhält von der FLESSABANK unter bestimmten Vorraussetzungen ein bedingtes Zahlungsversprechen, das Ihnen erlaubt, auf eine Sicherstellung durch Barmittel oder Sachwerte zu verzichten.

Vorteile:
Sie schonen Ihre Liquidität.
Sie nutzen unsere Bonität für Ihre Geschäftsabwicklung.

Die gebräuchlichsten Bürgschaften im Überblick:

Mietbürgschaft
Sie haben Ihr Geschäftsräume noch nicht bezogen und müssen bereits eine Mietkaution einrichten.

Durch die Bereitstellung einer Mietbürgschaft entfällt die sofortige Übertragung von Barmitteln an die Vermieter.
Wir verbürgen uns gegenüber dem Vermieter zur Leistung der vereinbarten Summe, sofern der Vermieter seine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt.

Anzahlungsbürgschaft
Sie verlangen von Ihrem Auftraggeber eine Anzahlung und Ihr Auftraggeber möchte diese Anzahlung absichern.

Durch die Ausstellung einer Anzahlungsbürgschaft sichern wir die Anzahlung Ihres Auftraggebers ab und tragen so zu einer angenehmen und soliden Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und Ihrem Auftraggeber bei.

Gewährleistungsbürgschaft
Sie haben einen Auftrag bereits erfüllt, aber der Gewährleistungseinbehalt läßt noch auf sich warten.

Mit Erstellung einer Gewährleistungsbürgschaft durch die FLESSABANK fließt Ihnen auch dieser Betrag sofort zu.
Die Gewährleistungsbürgschaft dient der finanziellen Absicherung des Abnehmers für den Fall, daß der Verkäufer seinen vertraglichen Gewährleistungspflichten nicht nachkommt. Die Gewährleistungsbürgschaft löst in der Regel die Liefer- bzw. Leistungsgarantie ab.

 

 

 
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