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Firmenkunden
Firmenkredite
Avalkredit
Mit der Herausgabe eines Avals (Bankbürgschaft
oder Bankgarantie) verbürgen wir uns gegenüber
Ihren Geschäftspartnern und Abnehmern für
die vertrags- und termingerechte Erfüllung
Ihrer Verpflichtungen und Verbindlichkeiten.
Der von Ihnen genannte Avalbegünstigte
erhält von der FLESSABANK unter bestimmten
Vorraussetzungen ein bedingtes Zahlungsversprechen,
das Ihnen erlaubt, auf eine Sicherstellung durch
Barmittel oder Sachwerte zu verzichten.
Vorteile:
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Sie schonen Ihre Liquidität. |
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Sie nutzen unsere Bonität
für Ihre Geschäftsabwicklung. |
Die gebräuchlichsten Bürgschaften
im Überblick:
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Mietbürgschaft
Sie haben Ihr Geschäftsräume noch nicht
bezogen und müssen bereits eine Mietkaution
einrichten.
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| Durch die Bereitstellung einer
Mietbürgschaft entfällt die sofortige
Übertragung von Barmitteln an die Vermieter. |
| Wir verbürgen uns gegenüber
dem Vermieter zur Leistung der vereinbarten
Summe, sofern der Vermieter seine vertragliche
Verpflichtung nicht erfüllt. |
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Anzahlungsbürgschaft
Sie verlangen von Ihrem Auftraggeber eine Anzahlung
und Ihr Auftraggeber möchte diese Anzahlung
absichern.
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| Durch die Ausstellung einer
Anzahlungsbürgschaft sichern wir die
Anzahlung Ihres Auftraggebers ab und tragen
so zu einer angenehmen und soliden Geschäftsbeziehung
zwischen Ihnen und Ihrem Auftraggeber bei. |
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Gewährleistungsbürgschaft
Sie haben einen Auftrag bereits erfüllt,
aber der Gewährleistungseinbehalt läßt
noch auf sich warten.
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Mit Erstellung einer Gewährleistungsbürgschaft
durch die FLESSABANK fließt Ihnen auch
dieser Betrag sofort zu. Die Gewährleistungsbürgschaft
dient der finanziellen Absicherung des Abnehmers
für den Fall, daß der Verkäufer
seinen vertraglichen Gewährleistungspflichten
nicht nachkommt. Die Gewährleistungsbürgschaft
löst in der Regel die Liefer- bzw. Leistungsgarantie
ab. |
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