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Impressum Schutz der Einlagen

Das BANKHAUS MAX FLESSA KG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. angeschlossen.

Dieser Einlagensicherungsfonds sichert alle "Nichtbankeneinlagen", also Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe.
Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt. Die FLESSABANK hat derartige Papiere nicht im Umlauf.

Umfang der Einlagensicherung

Durch den Einlagensicherungsfonds sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bei den privaten Banken bis zur Höhe von 30 % des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses voll gesichert.

Gemäß unserer Bilanz per 31.12.2009 beträgt die derzeitige Sicherungsgrenze nach § 6 Abs. 1 des Statuts des Einlagensicherungsfonds

21.654.000,-- EUR je Kunde.

Weitere Informationen zur Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken erhalten Sie außerdem unter www.bankenverband.de. Hier können auch die jeweils aktuellen Sicherungsgrenzen der einzelnen Mitgliedsbanken abgefragt werden.



 
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