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Impressum
Schutz der Einlagen
Das BANKHAUS MAX FLESSA KG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes
deutscher Banken e. V. angeschlossen.
Dieser Einlagensicherungsfonds sichert alle "Nichtbankeneinlagen",
also Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen.
Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin-
und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe.
Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum
Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden
dagegen nicht geschützt. Die FLESSABANK hat derartige Papiere nicht im Umlauf.
Umfang der Einlagensicherung
Durch den Einlagensicherungsfonds sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden
bei den privaten Banken bis zur Höhe von 30 % des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals
der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt des letzten veröffentlichten Jahresabschlusses
voll gesichert.
Gemäß unserer Bilanz per 31.12.2009 beträgt die derzeitige Sicherungsgrenze
nach § 6 Abs. 1 des Statuts des Einlagensicherungsfonds
21.654.000,-- EUR je Kunde.
Weitere Informationen zur Einlagensicherung des Bundesverbandes
deutscher Banken erhalten Sie außerdem unter www.bankenverband.de. Hier
können auch die jeweils aktuellen Sicherungsgrenzen der einzelnen Mitgliedsbanken
abgefragt werden.
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