Zahlungen mittels Lastschrift: Änderungen der Bedingungen für Einzugsermächtigungslastschriften und SEPA-Basislastschriften zum 9. Juli 2012
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes
und des einheitlichen Zahlungsverkehrsraums (SEPA) wird das
deutsche Lastschriftverfahren weiter entwickelt.
Deshalb ändern wir mit Wirkung zum 9. Juli 2012 die mit Ihnen vereinbarten
- Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren und
- Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
Auf der Grundlage der aktualisierten Bedingungen können Sie als Zahler und Ihr Vertragspartner
als Zahlungsempfänger die Lastschriftverfahren wie gewohnt weiter nutzen.
Die neuen Bedingungen und die Erläuterungen zu den Änderungen bekommen Sie auf Wunsch gern
ausgehändigt oder zugesandt. Diese können Sie auch unter dem Menüpunkt "Erläuterung
der Änderungen und neue Sonderbedingungen" herunterladen.
Sollten Sie den Änderungen nicht bis zum 9. Juli 2012 schriftlich widersprechen, gehen wir davon
aus, dass Sie mit den Änderungen einverstanden sind. Sie können den mit uns bestehenden Kontovertrag
bis zum 9. Juli 2012 auch fristlos und kostenfrei kündigen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.
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