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Privatkunden Vorsorgeplanung Sparförderung vom Staat

Sichern Sie sich die staatliche Förderung durch Zahlungen von vermögenswirksamen Leistungen in Investmentfonds
z. B. von DWS Investments:
erfahrungsgemäß hohe Rendite, geringes Risiko bei internationalen Fonds
20 % Arbeitnehmer-Sparzulage* max. Fördersumme EUR 400,-- pro Jahr

oder durch Zahlungen von vermögenswirksamen Leistungen bzw. von freiwilligen Eigenleistungen in einen Bausparvertrag

Guthabenverzinsung bis zu 3,5 % pro Jahr oder zinsgünstiges Darlehen
doppelte staatliche Förderung:
9,0 % Arbeitnehmer-Sparzulage** max. Fördersumme EUR 470,-- pro Jahr
8,8 % Wohnungsbauprämie*** max. Fördersumme aus freiwilliger Eigenleistung EUR 512,-- bzw. EUR 1.024,-- pro Jahr

*Arbeitnehmer-Sparzulage:
Hier beträgt die Einkommensgrenze (max. zu versteuerndes Einkommen) EUR 20.000,-- bei Alleinstehenden bzw. EUR 40.000,-- bei Verheirateten.
**Arbeitnehmer-Sparzulage:
Hier beträgt die Einkommensgrenze (max. zu versteuerndes Einkommen) EUR 17.900,-- bei Alleinstehenden bzw. EUR 35.800,-- bei Verheirateten.
*** Wohnungsbauprämie:
Hier beträgt die Einkommensgrenze (max. zu versteuerndes Einkommen) EUR 25.600,-- bei Alleinstehenden bzw. EUR 51.200,-- bei Verheirateten.

 
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