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 Privatkunden
Vorsorgeplanung
Sparförderung vom
Staat
Sichern Sie sich die
staatliche Förderung durch Zahlungen von vermögenswirksamen Leistungen in Investmentfonds
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z. B. von DWS Investments:
erfahrungsgemäß hohe Rendite,
geringes Risiko bei internationalen
Fonds |
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20 % Arbeitnehmer-Sparzulage*
max. Fördersumme EUR 400,-- pro
Jahr |
oder durch Zahlungen von vermögenswirksamen Leistungen bzw. von freiwilligen Eigenleistungen in einen Bausparvertrag
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Guthabenverzinsung bis zu 3,5 % pro Jahr oder zinsgünstiges
Darlehen |
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doppelte staatliche Förderung:
9,0 % Arbeitnehmer-Sparzulage** max. Fördersumme
EUR 470,-- pro Jahr
8,8 % Wohnungsbauprämie*** max. Fördersumme
aus freiwilliger Eigenleistung EUR 512,--
bzw. EUR 1.024,-- pro Jahr
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*Arbeitnehmer-Sparzulage:
Hier beträgt die Einkommensgrenze (max. zu versteuerndes Einkommen) EUR 20.000,-- bei Alleinstehenden bzw. EUR 40.000,-- bei Verheirateten.
**Arbeitnehmer-Sparzulage:
Hier beträgt die Einkommensgrenze (max. zu versteuerndes Einkommen) EUR 17.900,-- bei Alleinstehenden bzw. EUR 35.800,-- bei Verheirateten.
*** Wohnungsbauprämie:
Hier beträgt die Einkommensgrenze (max. zu versteuerndes Einkommen) EUR 25.600,-- bei Alleinstehenden bzw. EUR 51.200,-- bei Verheirateten.
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