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SEPA-Zahlungsverkehr SEPA für Unternehmen

Welche Anforderungen stellt SEPA an Ihr Unternehmen?

Bis zum 1. Februar 2014 werden neben SEPA auch noch alle bisherigen Zahlungsverkehrsverfahren unterstützt. Um SEPA für Ihr Unternehmen einzuführen, sind umfangreiche Änderungen der innerbetrieblichen Softwareprodukte und Arbeitsabläufe erforderlich.

Mögliche To-Do-Liste für Ihr Unternehmen

  • Benennen Sie einen SEPA-Beauftragten oder gründen Sie eine Projektgruppe.
  • Erstellen Sie einen Zeitplan für hausinterne Maßnahmen.
  • Erheben Sie ein Mengengerüst Ihres nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs.
  • Überprüfen Sie Ihre Electronic-Banking- und Finanzbuchhaltungs-Software auf SEPA-Fähigkeit.
  • Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Softwarehaus/Ihren Softwarehäusern auf.
  • Ergänzen Sie in Ihrer Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung in den Stammdaten die Angaben IBAN und BIC (auch für inländische Kontoverbindungen).
  • Aktualisieren Sie entsprechend Ihre Korrespondenzunterlagen (Rechnungen u. ä.) und sonstige Schriftstücke (Angabe von IBAN und BIC).
  • Überprüfen Sie ggf. Ihre Kontenanzahl im Ausland.
  • Prüfen Sie die Möglichkeit einer zentralen Abwicklung Ihres europäischen Zahlungsverkehrs aus Deutschland heraus und erstellen Sie eine Preisübersicht für Ihren Zahlungsverkehr.
  • Untersuchen Sie die Möglichkeit der Erschließung neuer Beschaffungs- und Absatzmärkte im europäischen Ausland aufgrund der Vereinfachung durch den SEPA-Zahlungsverkehr.
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter (insbesondere im Bereich Rechnungswesen) auf die neuen Erfordernisse.
  • Wenn Sie Kartenzahlungen akzeptieren, achten Sie darauf, dass Ihr Kartenlesegerät den EMV-Chip auf Debitkarten (z. B. girocard, V-PAY-Karte) und Kreditkarten (z. B. MasterCard, VISA-Card) lesen kann.
    Klären Sie das mit dem Endgerätehersteller, der Sie beliefert hat (z. B. easycash).

Seit November 2009 wird auch der Lastschriftverkehr im SEPA-Raum vereinheitlicht.

  • Bereiten Sie sich auf die Ansprache aller Lastschriftdebitoren hinsichtlich der Erteilung eines neuen Mandates (z. B. Einzugsermächtigung) für die SEPA-Lastschrift vor.
  • Überprüfen Sie Ihre hausinternen Abläufe für Lastschrifteinzüge (Vergabe von Gläubiger-ID und Mandats-Nr., Vorlaufzeiten für Lastschrifteinreichungen, Lieferung Fälligkeitsdatum möglich bzw. erforderlich, ggf. Trennung von Erst- und Folgeeinzügen notwendig).

 
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