Welche Anforderungen
stellt SEPA an Ihr Unternehmen?
Bis voraussichtlich zum Jahr 2012 werden
neben SEPA auch noch alle bisherigen Zahlungsverkehrsverfahren
unterstützt. Um SEPA für Ihr Unternehmen
einzuführen, sind umfangreiche Änderungen
der innerbetrieblichen Softwareprodukte und
Arbeitsabläufe erforderlich.
Mögliche To-Do-Liste für
Ihr Unternehmen
- Benennen Sie einen SEPA-Beauftragten oder gründen Sie eine
Projektgruppe.
- Erstellen Sie einen Zeitplan für hausinterne Maßnahmen.
- Erheben Sie ein Mengengerüst Ihres nationalen und grenzüberschreitenden
Zahlungsverkehrs.
- Überprüfen Sie Ihre Electronic-Banking- und Finanzbuchhaltungs-Software
auf SEPA-Fähigkeit.
- Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Softwarehaus/Ihren Softwarehäusern
auf.
- Ergänzen Sie in Ihrer Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung
in den Stammdaten die Angaben IBAN und BIC (auch für inländische
Kontoverbindungen).
- Aktualisieren Sie entsprechend Ihre Korrespondenzunterlagen (Rechnungen
u. ä.) und sonstige Schriftstücke (Angabe von IBAN und
BIC).
- Überprüfen Sie ggf. Ihre Kontenanzahl im Ausland.
- Prüfen Sie die Möglichkeit einer zentralen Abwicklung
Ihres europäischen Zahlungsverkehrs aus Deutschland heraus
und erstellen Sie eine Preisübersicht für Ihren Zahlungsverkehr.
- Untersuchen Sie die Möglichkeit der Erschließung neuer
Beschaffungs- und Absatzmärkte im europäischen Ausland
aufgrund der Vereinfachung durch den SEPA-Zahlungsverkehr.
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter (insbesondere im Bereich Rechnungswesen)
auf die neuen Erfordernisse.
- Wenn Sie Kartenzahlungen akzeptieren, achten Sie darauf, dass
Ihr Kartenlesegerät den EMV-Chip auf Debitkarten (z. B. girocard,
V-PAY-Karte) und Kreditkarten
(z. B. MasterCard, VISA-Card) lesen kann.
Klären Sie das mit dem Endgerätehersteller,
der Sie beliefert hat (z. B. easycash).
Ab November 2009 wird auch der Lastschriftverkehr im SEPA-Raum vereinheitlicht.
- Bereiten Sie sich auf die Ansprache aller Lastschriftdebitoren
hinsichtlich der Erteilung eines neuen Mandates (z. B. Einzugsermächtigung)
vor (SEPA-Lastschrift voraussichtlich erst ab November 2009).
- Überprüfen Sie bereits jetzt Ihre hausinternen Abläufe
für Lastschrifteinzüge (Vergabe von Gläubiger-ID
und Mandats-Nr., Vorlaufzeiten für Lastschrifteinreichungen,
Lieferung Fälligkeitsdatum möglich bzw. erforderlich,
ggf. Trennung von Erst- und Folgeeinzügen notwendig).
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