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SEPA-Zahlungsverkehr Merkmale der €uro-Überweisung

Wesentliche Merkmale der neuen €uro-Überweisung:
  • Die Auftragswährung muss auf Euro lauten.
  • Statt Kontonummer und Bankleitzahl sind IBAN und BIC sowohl auf Auftraggeberseite als auch auf Empfängerseite anzugeben.
  • Es gibt keine Betragsbegrenzung.
  • Die €uro-Überweisung kann sowohl für den Inlandszahlungsverkehr als auch für den grenzüberschreitenden Euro-Zahlungsverkehr im SEPA-Raum verwendet werden.
  • Neuer Überweisungsvordruck "€uro-Überweisung".
  • Laufzeit von maximal zwei Bankgeschäftstagen zum Konto des Kreditinstituts des Begünstigten (ab 01.01.2012 ein Bankgeschäftstag).
    Bei beleghaften Zahlungen verlängert sich die Laufzeit um jeweils einen Tag.
  • Entgeltteilung (Share), d. h. Entgelte des Auftraggeber-Kreditinstituts trägt der Auftraggeber und Entgelte des Begünstigten-Kreditinstituts trägt der Empfänger (wie bereits heute bei Inlandszahlungen).
  • Verwendungszweck bis zu 140 Zeichen.

Für Euro-Zahlungen in die Schweiz ist nach wie vor ein Z1(AZV)-Auftrag zu erstellen, da für Zahlungen in die Schweiz die kompletten Adressangaben des Auftraggebers erforderlich sind. Daher gelten für Zahlungen in die Schweiz noch die entsprechenden Entgeltregelungen für Auslandszahlungen.

WICHTIG: Bei grenzüberschreitenden Zahlungen ist auch bei der €uro-Überweisung ggf. die nach der Außenwirtschaftsverordnung bestehende Meldepflicht ab 12.500,-- Euro zu beachten (Z4-Vordruck).

Bei Fragen zu dieser Meldepflicht können Sie sich direkt an die Bundesbank wenden:
Meldewesen-Hotline: 0800 1234-111
(entgeltfrei aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; für Anrufe aus anderen Netzen - insbesondere Mobilfunknetzen - können abweichende Entgeltregelungen gelten).

 
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