Wesentliche
Merkmale der neuen €uro-Überweisung:
- Die Auftragswährung muss auf Euro lauten.
- Statt Kontonummer und Bankleitzahl sind IBAN und BIC
sowohl auf Auftraggeberseite als auch auf Empfängerseite anzugeben.
- Es gibt keine Betragsbegrenzung.
- Die €uro-Überweisung kann sowohl
für den Inlandszahlungsverkehr als auch für den grenzüberschreitenden
Euro-Zahlungsverkehr im SEPA-Raum verwendet werden.
- Neuer Überweisungsvordruck "€uro-Überweisung".
- Laufzeit von maximal zwei Bankgeschäftstagen
zum Konto des Kreditinstituts des Begünstigten
(ab 01.01.2012 ein Bankgeschäftstag).
Bei beleghaften Zahlungen verlängert
sich die Laufzeit um jeweils einen Tag.
- Entgeltteilung
(Share), d. h. Entgelte des Auftraggeber-Kreditinstituts
trägt der Auftraggeber und Entgelte
des Begünstigten-Kreditinstituts trägt
der Empfänger (wie bereits heute bei
Inlandszahlungen).
- Verwendungszweck bis zu 140 Zeichen.
Für Euro-Zahlungen in die Schweiz ist nach wie vor ein Z1(AZV)-Auftrag
zu erstellen, da für Zahlungen in die Schweiz die kompletten
Adressangaben des Auftraggebers erforderlich
sind. Daher gelten für Zahlungen in die Schweiz noch die entsprechenden
Entgeltregelungen für
Auslandszahlungen.
WICHTIG: Bei grenzüberschreitenden Zahlungen ist
auch bei der €uro-Überweisung ggf. die nach der Außenwirtschaftsverordnung
bestehende Meldepflicht ab 12.500,-- Euro zu
beachten (Z4-Vordruck).
Bei Fragen zu dieser Meldepflicht können Sie sich direkt
an die Bundesbank wenden:
Meldewesen-Hotline: 0800 1234-111
(entgeltfrei
aus dem Festnetz der Deutschen Telekom; für Anrufe aus anderen
Netzen - insbesondere Mobilfunknetzen - können abweichende
Entgeltregelungen gelten).
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