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Versicherungstipp Februar 2010 - BasisRente
Lassen Sie das Finanzamt Ihre Altersvorsorge mitfinanzieren!
Mit der BasisRente können insbesondere Selbständige und Angestellte mit hohem Bruttojahreseinkommen fürs Alter vorsorgen.
Das Besondere: Der Staat beteiligt sich über Steuervorteile, wenn Sie Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Außerdem können - ebenfalls über Steuervorteile - Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherung einbezogen werden.
Die BasisRente gibt es in verschiedenen Produktvarianten. So können Sie entscheiden, ob Ihre Vorsorge eher sicherheitsbetont oder renditeorientiert ausgerichtet werden soll.
Die besonderen Vorteile für Sie als Kunde:
- Jährlich steigende Steuervorteile (2010 = 70 % absetzbare Beiträge)
- Garantierte lebenslange Rente ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
- Hinterbliebenenschutz steuerbegünstigt möglich
- Berufsunfähigkeitsrente steuerbegünstigt möglich
- Flexibilität der Beitragszahlungen (Einmalbeiträge, Zuzahlungen, Beitragsreduzierungen)
- Sicherheit vor Hartz IV und bei Insolvenz, kein Zugriff auf die Beiträge
- Keine Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner
- Rentenleistungen aus der BasisRente sind erst ab 2040 voll steuerpflichtig
- Gestaltung als klassische Rentenversicherung, Fondsversicherung und Hybridversicherung (Sicherheit und chancenreichere Investmentfonds)
Sprechen Sie uns auf Ihre Altersvorsorge an. Wir beraten Sie zusammen mit unseren Versicherungs-Spezialisten gerne individuell und umfassend.
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