Bisher informierten wir Sie über geplante Vertrags- und Preisanpassungen zwei Monate vor Wirksamwerden. Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden waren, hatten Sie die Möglichkeit, vor dem Wirksamwerden zu widersprechen. Ansonsten galt Ihr Schweigen als Zustimmung. Der Grund für diese Praxis in der Finanzbranche war eine Vereinfachung für beide Seiten.
Nun erklärte ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. April 2021 den sogenannten Änderungsmechanismus für unwirksam (Aktenzeichen XI ZR 26/20).
Was ist jetzt zu tun:
Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Vertragsbedingungen sowie den aktuellen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.
Das betrifft
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- die Sonderbedingungen,
- das Preis- und Leistungsverzeichnis und
- den Preisaushang.
Nutzen Sie bereits Online-Banking? Wenn ja, können Sie Ihr Einverständnis direkt und ganz bequem hierüber erteilen. Ein entsprechendes Fenster erscheint nach dem Anmelden.
Sollten Sie bereits im Online-Banking oder schriftlich zugestimmt haben, so erscheint das Fenster nicht.
Hinweis zum Online-Banking Private:
Sollten Sie die Zustimmung erst zu einem späteren Zeitpunkt erteilen wollen, können Sie die Zustimmungsseite mit diesen drei Schritten überspringen:
- Laden Sie die beiden PDF-Dateien herunter.
- Setzen Sie den Haken bei „Ich habe die Dokumente heruntergeladen und akzeptiere diese.“ (Hiermit stimmen Sie nicht den Bedingungen zu, sondern geben lediglich an, dass Sie die Dokumente erhalten haben.)
- Klicken Sie dann auf „Später“.
Sie können auch in Ihrer nächstgelegenen Niederlassung zustimmen oder per postalisch erhaltenem QR-Code.
Sollten Sie Fragen haben, beantwortet Ihnen diese Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater gerne.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.