Ihr Handeln ist gefragt: Bitte geben Sie uns Ihr Einverständnis!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken für unwirksam erklärt. Daher sind nach diesen Änderungsmechanismen vorgenommene Text- und Preisänderungen ebenfalls unwirksam. Deshalb müssen wir – Sie als Kunde und wir als Bank – die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu vereinbaren.

Das ist jetzt zu tun

Bitte laden Sie die betroffenen Vertrags- bzw. Entgeltbedingungen herunter und speichern diese dauerhaft auf einem eigenen Datenträger ab (Festplatte, USB-Stick, Cloud, etc.).

Ihr Einverständnis können Sie uns anschließend erteilen – ganz bequem mit einem Klick auf den untenstehenden Button "Zustimmen".

Den genauen Wortlaut der Bedingungen entnehmen Sie bitte den heruntergeladenen Dokumenten. Wenn Sie mehr Informationen dazu haben möchten, kommen Sie gerne auf uns zu.

Die Gültigkeit dieser Vereinbarung tritt 2 Monate nach Ihrer Zustimmung in Kraft. Alle sonstigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und uns bleiben davon unberührt. Ansprüche aus unserer bisherigen Geschäftsbeziehung bleiben unverändert bestehen.

AGB-Zustimmung