Mehr Komfort für Bevollmächtigte und Kontoinhaber im ePostfach

Ab 28. September 2022 profitieren Sie von attraktiven neuen Funktionen im Online-Banking.

Schon jetzt verbindet Ihr dort integriertes elektronische Postfach (ePostfach) Nachhaltigkeit mit hohem Komfort. Bequem von zu Hause aus können Sie zum Beispiel papierlos Kontoauszüge oder Informationen empfangen.

Neuheiten für Bevollmächtigte

Bevollmächtigte, die im Online-Banking noch keinen Zugriff bzw. nur teilweise Zugriff auf das ePostfach ihres Vollmachtgebers hatten, waren häufig auf Nachfragen bzw. Zweitschriften angewiesen.

Das ändert sich zum 28. September. Künftig können Bevollmächtigte schnell und unkompliziert auf die Dokumente zugreifen. Darunter fallen auch Kontoauszüge und Mitteilungen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Nutzung des ePostfachs.

Die Zugriffsmöglichkeit der bevollmächtigten Person(en) entspricht dann dem Berechtigungsumfang des Online-Banking-Zugangs des Vollmachtgebers. Das führt zu noch mehr Transparenz und Komfort.

Selbstverständlich können Bevollmächtigte nur in dem Umfang zugreifen, wie sie vom Vollmachtgeber in der Konto- oder Kundenvollmacht berechtigt wurden.

Unser Tipp für Bevollmächtigte:

Hat Ihr Vollmachtgeber bereits das ePostfach genutzt und waren Sie bislang schon in vollem Umfang berechtigt? Dann ändert sich für Sie als Bevollmächtigte nichts.

Waren Sie bislang noch nicht oder nur eingeschränkt berechtigt, auf das ePostfach zuzugreifen? Dann werden Ihnen ab 28. September nach dem Login im ePostfach ungelesene Dokumente oder Nachrichten des Vollmachtgebers angezeigt. Da es sich um historische Dokumente handelt, ist das Öffnen oder Herunterladen der einzelnen Dokumente nicht erforderlich.

Sie können die betreffenden Dokumente über die Mehrfachauswahl markieren und anschließend über die Funktion „Als gelesen markieren“ als gesehen kennzeichnen.

Neuheiten für den Kontoinhaber

Ab 28. September können Sie auch auf Dokumente zu aufgelösten Konten zugreifen. Dies gilt für alle Konten, die seit 2020 aufgelöst wurden. Es entsteht für Sie jedoch kein Handlungsbedarf. Nutzen Sie das ePostfach weiterhin in dem für Sie gewohnten Umfang.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater wenden.

Sie nutzen das ePostfach noch nicht?

Wenn Sie von den vielen Funktionen des ePostfachs profitieren möchten, können Sie diesen Dienst für sich selbst im Online-Banking aktivieren. Gerne können Sie sich auch an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater wenden. Diese richten das ePostfach dann für Sie ein.

Eine Anleitung zur Aktivierung des ePostfachs mit Benachrichtigungsservice finden Sie hier.