Schutz der Einlagen

Einlagensicherung

Die Einlagensicherung des Bankhauses Max Flessa KG ruht auf zwei Säulen:

1. Säule: Gesetzliche Einlagensicherung

Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ist die gesetzliche Entschädigungseinrichtung für die Einlagenkreditinstitute in privater Rechtsform. Sie schützt im Fall einer Bankeninsolvenz Einlagen pro Kunde bis zu 100.000 Euro.

Hält ein Einleger beispielsweise 90.000 Euro auf einem Sparkonto und 20.000 Euro auf einem Girokonto, so würden ihm im Entschädigungsfall lediglich 100.000 Euro erstattet.

Hier erhalten Sie den Informationsbogen für den Einleger.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken unter www.edb-banken.de.

2. Säule: Private Einlagensicherung

Zusätzlich zur EdB besteht für die Kreditinstitute in privater Rechtsform auf freiwilliger Basis der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V.. Die Flessabank ist diesem Einlagensicherungsfonds angeschlossen.

Einlagensicherung von Privatpersonen, Stiftungen und GbRs

Dieser Einlagensicherungsfonds sichert alle Guthaben von Privatpersonen, Stiftungen und GbRs ab. Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen und auf den Namen lautende Sparbriefe.

Beispiele sind hier: Privatpersonen, Einzelkaufleute, Wohnungseigentümergemeinschaften usw.

Seit dem 1. Januar 2023 beträgt die derzeitige Sicherungsgrenze für diese Gruppe 5 Mio. Euro je Kunde.

Für bis zum 31.12.2022 getätigte Einlagen gilt ein Bestandsschutz.

Einlagen von nichtfinanziellen Unternehmen, institutionellen Kunden, Organisationen ohne Erwerbszweck, Verbänden und Kammern

Seit dem 1. Januar 2023 neu erworbene Einlagen von nichtfinanziellen Unternehmen, institutionellen Kunden, Organisationen ohne Erwerbszweck, Verbänden und Kammern mit einer Laufzeit von über 12 Monaten werden nicht mehr durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt.

Beispiele sind hier Unternehmen der Realwirtschaft, Industrieunternehmen, Sozialversicherungen, Vereine und Kirchen usw.

Seit dem 1. Januar 2023 beträgt die derzeitige Sicherungsgrenze für diese Gruppe 26.008.000,00 Euro je Kunde.

Auch hier gilt der Bestandsschutz für Einlagen, die vor dem 1. Januar 2023 getätigt wurden.

Weitere Informationen zur Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken erhalten Sie außerdem unter www.einlagensicherungsfonds.de.