Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VOP)
Ab 5. Oktober 2025 führen wir eine neue Sicherheitsfunktion ein
Für mehr Sicherheit bei Überweisungen durch Empfängerkontrolle
Bei jeder Überweisung wird ab dem 5. Oktober 2025 vom System geprüft, ob der von Ihnen eingegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt. Bei Abweichungen erhalten Sie einen farblichen Prüfhinweis, der sich in einem extra Fenster öffnet – Sie entscheiden dann, ob Sie die Überweisung fortsetzen oder abbrechen möchten.
Diese Maßnahme hilft, Tippfehler zu vermeiden und schützt vor Betrugsversuchen mit gefälschten Rechnungen.
Diese Prüfung wird durchgeführt:
- im gesamten SEPA-Raum
- innerhalb weniger Sekunden
- Online oder am Schalter durch einen Bankmitarbeiter
- für Echtzeit- oder normale Überweisungen
- ebenso für Sammelaufträge
Der Prüfhinweis erfolgt farblich:
- grün: Name stimmt mit dem Kontoinhaber überein (Match)
- gelb: Leichte Abweichung – der korrekte Name wird angezeigt (Close Match)
- rot: Keine Übereinstimmung (No Match)
Sie können die Überweisung anschließend bestätigen oder abbrechen.
Besondere Regelungen für Firmenkunden
Im Unterschied zu Privatkunden haben Unternehmen die Möglichkeit, bei der Empfängerprüfung (VOP) auf eine Überprüfung ihrer Zahlungsaufträge zu verzichten. Dieses Verfahren wird als „Opt-Out“ bezeichnet. Es gilt ausschließlich für Sammelüberweisungen mit mehreren Positionen und kann nicht pauschal mit der Bank vereinbart werden. Stattdessen muss der Hinweis auf „Opt-Out“ direkt im jeweiligen Zahlungsauftrag enthalten sein.
EBICS künftig nur noch mit verteilter elektronischer Unterschrift (VEU)
Das EBICS-Verfahren, das ausschließlich von Firmenkunden genutzt wird, wird angepasst: Bisher wurden Zahlungsauftrag und elektronische Unterschrift gemeinsam an die Bank übermittelt. Zukünftig erfolgt dies getrennt. Die EBICS-Software sendet zunächst den Auftrag, woraufhin die Empfängerdaten geprüft und gegebenenfalls zur Bestätigung zurückgemeldet werden. Erst danach erfolgt die elektronische Signatur. Für die Umsetzung der neuen Vorgaben wurden neue Auftragsarten für EBICS definiert. Details hierzu entnehmen Sie bitte der offiziellen Homepage der Deutschen Kreditwirtschaft zum EBICS-Verfahren.
Unsere EBICS-Kunden erhalten hierzu ebenfalls gesonderte Informationen.
Wichtiger Hinweis für Rechnungsersteller
Wenn Sie Rechnungen ausstellen, die per Überweisung beglichen werden, überprüfen Sie bitte, ob die Angaben auf Ihren Rechnungen mit dem Namen des Kontoinhabers übereinstimmen. Ein Abgleich mit den Kontoauszügen kann dabei hilfreich sein.
Ein Beispiel: Ihre Rechnung trägt das Logo „Gartenservice Grüner Daumen“, das zugehörige Konto läuft jedoch auf „Musterfrau und Mustermann GbR“. In diesem Fall wird ab Oktober ein Hinweis auf die Namensabweichung erscheinen – was zu Rückfragen führen kann. Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich ein klarer Hinweis wie:
„Bitte überweisen Sie auf das unten angegebene Konto. Empfänger: Musterfrau und Mustermann GbR.“
So wird die Zahlung reibungslos verarbeitet.
Wichtige Hinweise
Checkliste für Geschäftskunden zur Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VOP)
Checkliste für Geschäftskunden zur Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VOP)Info für EBICS-Kunden
Info für EBICS-KundenFAQ des BdB zur Empfängerüberprüfung
FAQ des BdB zur Empfängerüberprüfung