Nutzen Sie die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) – sichern Sie sich Ihre Geldgeschenke vom Staat und das Extrageld vom Chef.
Vermögenswirksame Leistungen
Jetzt doppelt sparen!
Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob dieser Vermögenswirksame Leistungen zahlt und in welcher Höhe. Die maximale Unterstützung durch Ihren Arbeitgeber kann jährlich bis zu 480 Euro betragen. Diese Zahlungen können in bestimmte Sparverträge eingezahlt werden und helfen Ihnen beim Vermögensaufbau.
Sie haben die Wahl: Ihre Vermögenswirksamen Leistungen können in Bausparverträge, Fondssparverträge oder eine Riester-Rente eingezahlt werden, die Mindestlaufzeit beträgt sieben Jahre.
Zusätzlich erhalten Sie während des Sparens noch Zuschüsse vom Staat:
Fördergrenze | jährlicher Zuschuss | Einkommensgrenzen (bezogen auf das zu versteuernde Einkommen) |
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Bausparen - Arbeitnehmer-Sparzulage |
470 Euro jährlich |
9 % (entspricht 42,30 Euro) | Ledige: Verheiratete: |
40.000 Euro 80.000 Euro |
Bausparen - Wohnungsbauprämie |
700 Euro jährlich | 10 % (entspricht 70 Euro) | Ledige: Verheiratete: |
35.000 Euro 70.000 Euro |
Investmentfonds - Arbeitnehmer-Sparzulage |
400 Euro jährlich | 20 % (entspricht 80 Euro) |
Ledige: Verheiratete: |
40.000 Euro 80.000 Euro |
Riester-Rente | jährlich 4 % des rentenversicherungs- pflichtigen Vor- jahreseinkommens, mindestens 60 Euro, höchstens 2.100 Euro |
max. 175 Euro |
keine |
Bausparen hilft Ihnen, ein beachtliches Vermögen aufzubauen und den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Mit der Bausparkasse Wüstenrot AG haben wir einen starken Partner an unserer Seite, um Ihnen für jede Lebenssituation den passenden Tarif anzubieten.
Ihre Vorteile:
- risikofreie Geldanlage mit attraktiver Rendite
- garantierter niedriger Darlehenszins
- flexible Einzahlungen
- jährliche staatliche Förderung möglich:
9 % Arbeitnehmer-Sparzulage
10 % Wohnungsbauprämie
Beispiel:
Ihr Arbeitgeber überweist monatlich 40 Euro auf Ihren Bausparvertrag und Sie zahlen zusätzlich jeden Monat 59 Euro auf Ihren Vertrag ein. Dafür erhalten Sie eine maximale Förderung pro Jahr von 112 Euro, die Ihrem Bausparvertrag vergütet wird. Diese Förderung setzt sich zusammen aus der Arbeitnehmer-Sparzulage und der Wohnungsbauprämie (Einkommensgrenzen wurden nicht berücksichtigt).
Hier kommen Sie zum Bauspar-Service der Flessabank
Ein Investmentfonds ist ein Topf, in den viele Anleger gemeinsam einzahlen. Das Geld wird von professionellen Fondsmanagern möglichst ertragreich in Wertpapieren angelegt, deren Zusammensetzung ständig aktualisiert und optimiert wird. Mit Fonds können häufig höhere Renditen erzielt werden als mit vielen anderen Sparformen. Allerdings unterliegen sie den Kursschwankungen am Markt.
Ihre Vorteile:
- Sparen auch mit kleinen Beträgen möglich
- für einen mittel- und langfristigen Vermögensaufbau geeignet
- Zinseszins-Effekt
- Streuung der angelegten Gelder durch Investieren in viele verschiedene Titel
- 20 % Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat
- regelmäßige, flexible oder einmalige Einzahlungen möglich
- tägliche Verfügbarkeit
Beispiel:
Auf Ihren Investmentfondssparvertrag zahlt Ihr Arbeitgeber Ihre Vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 34 Euro monatlich ein. Damit erhalten Sie eine maximale Förderung von 80 Euro pro Jahr. Diese Förderung wird Ihrem Sparvertrag gutgeschrieben (Einkommensgrenzen wurden nicht berücksichtigt).
Es lassen sich grundsätzlich die vermögenswirksamen Leistungen mit der Riester-Rente kombinieren. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber die sogenannten altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL) zahlt.
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Sie zeichnet sich durch ihre Sicherheit und Zulagen aus: Man zahlt während seines Arbeitslebens einkommensabhängige Beiträge in ein zertifiziertes Riester-Produkt wie eine private Rentenversicherung, einen Bausparvertrag oder einen Fondssparplan und erhält als Bonus staatliche Zulagen und ggf. Steuerersprarnisse.
Ihre Vorteile:
- hohe staatliche Förderung
- garantierte Rente ein Leben lang
- zur Eigenheimfinanzierung geeignet
- Steuerersparnisse durch Sonderausgabenabzug möglich
- keine Einkommensgrenzen
- 200 Euro Berufseinsteiger-Bonus (einmaliger Bonus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)
- 300 Euro jährliche Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind, das im Jahr 2008 oder danach geboren wurde; für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro