Arbeitnehmer-Sparzulage

Nutzen Sie die staatliche Förderung für Ihren Vermögensaufbau!

Der Staat fördert das Bausparen und die Fondsanlage in Verbindung mit vermögenswirksamen Leistungen (VL). Seit 2024 gilt die Arbeitnehmer-Sparzulage durch die gestiegenen Einkommensgrenzen für deutlich mehr Menschen. Ob auch Sie Anspruch auf den staatlichen Zuschuss haben, erfahren Sie hier.

Wer erhält die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Sie sind Arbeitnehmer, Student oder Auszubildender und beziehen vermögenswirksame Leistungen in Verbindung mit einem Bausparvertrag oder Aktien- und Fondssparplänen? Dann haben wir gute Nachrichten – Sie können von einer zusätzlichen staatlichen Sparförderung profitieren. Der Staat will mit der Zulage einen Anreiz für Bürger mit schmalem Budget schaffen, um langfristig Vermögen aufzubauen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen des Sparjahres innerhalb der gesetzlich definierten Grenzen liegt. Das sind aktuell 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete.

Tipp: Das zu versteuernde Einkommen entspricht nicht dem Bruttoeinkommen, es fällt oftmals niedriger aus. Sie finden den genauen Betrag in Ihrer jährlichen Steuererklärung.

Wie hoch fällt die Zulage aus?

Zahlen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag ein, so können Sie eine Zulage von 9 % auf maximal 470 Euro (Ledige) bzw. 940 Euro (Verheiratete) pro Jahr erhalten. Die maximale staatliche Förderung liegt bei bis zu 43 Euro pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 86 Euro für Verheiratete.

Vermögenswirksame Leistungen, die in Aktien-, Fonds- und ähnliche Sparverträge investiert werden, fördert der Staat mit 20 % auf maximal 400 Euro (Ledige) bzw. 800 Euro (Verheiratete) im Jahr. Somit beträgt die Förderung bis zu 80 Euro pro Jahr für Alleinverdienende und bis zu 160 Euro für gemeinsam veranlagte Paare.

Tipp: Sie dürfen die Arbeitnehmer-Sparzulage gleichzeitig für das Fondssparen und das Bausparen einsetzen. Nutzen Sie beide Möglichkeiten, um die maximale Förderung zu erhalten.

Wie bekomme ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?

Die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Sie zusammen mit der Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt. Kreuzen Sie dazu im Hauptformular der Steuererklärung das Kästchen "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage" an. Als Nachweis händigt Ihnen das Anlageinstitut eine Bescheinigung aus, welche die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen belegt.

Der Zuschuss ist an eine Sperrfrist von sieben Jahren gekoppelt. Das heißt, Sie erhalten ihn nur dann, wenn Sie Ihr Geld längerfristig per VL-Vertrag anlegen – mindestens für sieben Jahre. In den ersten sechs Jahren wird die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage nur im Steuerbescheid bestätigt. Das Finanzamt veranlasst die Auszahlung erst im siebten Jahr. Die Überweisung der Sparzulage erfolgt auf das Vertragskonto für die vermögenswirksamen Leistungen.

Tipp: Sie können die Sparzulage bis zu vier Jahre rückwirkend fordern. Dafür müssen die Voraussetzungen für den Erhalt der Zulage rückwirkend erfüllt sein.