Zweite Zahlungsdiensterichtlinie – PSD2

Neuerungen seit 11.09.2019

Seit 11.09.2019 setzen wir die zweite Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 um. Hierdurch wird die Sicherheit im Online-Banking und der Verbraucherschutz erhöht.

Folgende Neuerungen gelten ab dem oben genannten Zeitpunkt:

1. Anmeldung/Login

Beim Login zum Online-Banking ist zusätzlich zum NetKey und der PIN eine TAN-Eingabe erforderlich. Diese zusätzliche TAN-Eingabe wird alle 90 Tage angefordert.

2. Interne Umbuchungen

Eigene Umbuchungen für die gleiche Person innerhalb der Flessabank können ohne
TAN-Eingabe beauftragt werden.

3. Kleinbetragszahlungen

Für Überweisungen im Online-Banking bis zu einem Betrag von 30 Euro wird keine
TAN-Eingabe benötigt.

4. Abmeldung/Logout

Wird 5 Minuten lang keine Aktivität bzw. Eingabe im Online-Banking getätigt, wird die Verbindung automatisch aus Sicherheitsgründen beendet.

5. PIN-Änderung

Wenn Sie Ihre PIN ändern, muss die neue PIN zwischen 8 und 20 Stellen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben und eine Ziffer enthalten.
Die PIN-Änderung ist weiterhin nur über unsere Anwendungen Online-Banking Private oder Business möglich.

6. Drittdienstleister

Bisher durften Ihre persönlichen Online-Banking-Zugangsdaten nur auf unserer Anmeldeseite und in bestimmten Zahlungsverkehrsprogrammen (z. B. windata) eingegeben werden.

Seit dem 12.09.2019 können Sie Ihre Zugangsdaten auch bei zertifizierten Drittdienstleistern
(in der Regel spezielle App-Anbieter) eingeben und diesen ausdrücklich erlauben, mit diesen
Zugangsdaten bestimmte Bankdienstleistungen auszulösen. Zum Beispiel zum Abruf Ihrer Kontoumsätze oder zur Ausführung einer Zahlung.

Wir haben für Sie in unserer Anwendung Online-Banking-Private im Bereich Service unter Konten und Verträge einen neuen Punkt Zugriffsverwaltung eingebunden. Über diesen können Sie jederzeit prüfen, welche Drittdienstleister auf Ihre Konten zugreifen. Sie können den Zugriff für Drittdienstleister auch jederzeit sperren.

Hinweis für Zahlungsverkehrsprogramme

Für die Nutzer von Zahlungsverkehrsprogrammen mit PIN und TAN ist zusätzlich folgender Hinweis relevant:

Die Anforderungen der starken Kundenauthentifizierung für den Bereich Online-Banking sind auch zu beachten, wenn Sie ein Zahlungsverkehrsprogramm in Verbindung mit dem PIN/TAN-Verfahren nutzen.

Wenn Ihr Zahlungsverkehrsprogramm die Anforderungen der PSD2 noch nicht erfüllt, wenden Sie sich bitte an Ihren Programmhersteller, um ein Update zu erhalten.

Sollten Sie unser Flessabank windata-Programm nutzen, führen Sie bitte selbst ein Update durch. Ab den Programmversionen 8.8.0.50 bzw. 9.0.0.11 sind die entsprechenden Anforderungen der PSD2 umgesetzt.

Wenn Sie ein Zahlungsverkehrsprogramm in Verbindung mit der HBCI-Signaturkarte/-Schlüsseldatei oder mit EBICS nutzen, ergeben sich für Sie durch die PSD2 keine Änderungen.