Der wesentliche Unterschied beim SEPA-Zahlungsverkehr ist die Verwendung der Kontokennungen IBAN und BIC anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl.
SEPA
Was ist die IBAN?
Bei der IBAN (= International Banking Account Number) handelt es sich um die internationale Kontonummer. Sie ersetzt die bisherige Kontonummer und unterliegt dabei länderspezifisch einheitlichen Regeln (die maximale Länge ist auf 34 Stellen festgelegt). Die IBAN baut sich wie folgt auf:
Wirklich neu ist also nur die Prüfziffer.
Ihre IBAN finden Sie auf Ihrer girocard und auf jedem Kontoauszug.
Was ist der BIC?
Der BIC (Business Identifier Code) ist die internationale Bankleitzahl. Er ersetzt die Bankleitzahl und wird entweder 8-stellig oder 11-stellig angegeben. Für die Flessabank lautet der BIC:
FLESDEMMXXX
Was ist IBAN only?
Bis zum 31. Januar 2016 war für die Ausführung einer Zahlung im SEPA-Raum immer die Angabe der IBAN und des BIC notwendig. Da das kontoführende Kreditinstitut bereits aus der IBAN eindeutig ermittelt werden kann, wurde das Verfahren IBAN only eingeführt.
Deshalb ist seit dem 1. Februar 2016 für die Ausführung aller grenzüberschreitenden Zahlungen im SEPA-Raum nur noch die Angabe der IBAN erforderlich.
Besteht eine Meldepflicht gemäß Außenwirtschaftsverordnung?
Bitte beachten Sie bei SEPA-Zahlungen über 12.500 Euro von Gebietsfremden bzw. an Gebietsfremde, dass gegebenenfalls eine Meldepflicht gemäß Außenwirtschaftsverordnung (AWV) besteht.
Bei Fragen zum Meldewesen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bundesbank.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist die Beantragung einer Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank.
Hier können Sie Ihre Gläubiger-ID beantragen:
Bei SEPA-Lastschriften unterscheidet man zwischen SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften. Bei einer SEPA-Basislastschrift kann der Zahlungspflichtige und Zahlungsempfänger ein Verbraucher oder Nichtverbraucher im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes sein. Bei einer SEPA-Firmenlastschrift muss der Zahlungspflichtige ein Nichtverbraucher im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes sein.