Sicherheitstipps

Schützen Sie sich vor Kriminellen!

Europaweit organisierte Banden versuchen mit immer raffinierteren Tricks, an Ihr Geld zu gelangen. Wir haben für Sie deshalb die wichtigsten Tipps zusammengestellt, wie Sie sich vor diesen Betrügern besser schützen können.

Online-Banking

Sicherheitsregeln beim Online-Banking

  • Speichern Sie beim Online-Banking keine Passwörter oder Anmeldeinformationen ab.
  • Setzen Sie auf Ihrem Internetrechner immer ein Antivirenprogramm und eine Firewall ein.
  • Halten Sie Ihr Antivirenprogramm und Ihre Firewall immer auf dem aktuellen Stand, führen Sie Aktualisierungen regelmäßig oder wenn Sie dazu aufgefordert werden durch.
  • Setzen Sie ein aktuelles Betriebssystem ein und halten Sie dies immer aktuell.
  • Sie werden niemals von Kreditinstituten per E-Mail oder SMS-Nachricht aufgefordert, Ihre Zugangsdaten (Benutzerkennungen, PIN oder TAN-Nummern) einzugeben.
    Wenn Sie sich nicht sicher sind, melden Sie sich bei Ihrer kontoführenden Niederlassung.
  • Öffnen Sie nie E-Mails oder SMS-Nachrichten von Absendern, die Sie nicht kennen.
  • Öffnen Sie keine unbekannten Links, die Ihnen in einer E-Mail oder in einer SMS angegeben werden.
  • Achten Sie in E-Mails von vertrauten Absendern auf Rechtschreibfehler und unnatürlich wirkende Formulierungen sowie ausländische Sonderzeichen. Hierbei handelt es sich meist um Phishing-Mails (Datenerschleichung durch gefälschte E-Mails).
  • Online-Händler fordern Sie niemals dazu auf, Kreditkartendaten unter dem Vorwand eines erforderlichen Datenabgleichs oder der Einführung neuer Sicherheitsverfahren einzugeben.
     

Gehen Sie beim Online-Banking oder Online-Einkauf immer mit größter Genauigkeit und Sorgfalt vor. Prüfen Sie die Angaben in den Überweisungsformularen und die Inhalte Ihrer Bestätigungsnachrichten, bevor Sie diese bestätigen. Daher gilt:

  • Überprüfen Sie vor Eingabe Ihrer TAN-Nummer im Display des TAN-Generators bzw. in der SecureGo plus-App die Werte auf Richtigkeit. Weichen diese Werte von den Originalwerten ab, brechen Sie den Vorgang sofort ab.
  • Die Überweisung wird immer mit den Werten ausgeführt, die Ihnen im TAN-Generator oder in der SucureGo plus-App angezeigt wird, nicht die auf dem Monitor angezeigte höchstwahrscheinlich manipulierte Überweisung.

Häufige Gefahren


1. Datenerschleichung durch Phishing-Mails

Per E-Mail werden Kunden aufgefordert, mit ihrem Kreditinstitut, Versicherungen oder Händlern Kontakt aufzunehmen, um persönliche Daten zu aktualisieren. Hierbei sollen Passwörter erneuert, neue Zugangsdaten versendet oder abgelaufene Kreditkarten neu beantragt werden. Auch wird auf Sicherheitsrisiken verwiesen. Der Inhalt dieser Mails wirkt meist täuschend echt.
Folgt der Adressat dem in der Mail angegebenen Link, so landet er nicht auf der Internet-Seite der Bank oder des Unternehmens, sondern auf einer gefälschten Internet-Seite.
Ziel ist es dabei, dem Kunden vertrauliche Daten wie Kontodaten, Anmeldedaten zum Online-Banking, PIN/TAN-Nummern, Kreditkartennummern usw. zu entlocken. Die Folge dieser Manipulation sind finanzielle Einbußen (beispielsweise durch gefälschte Überweisungen oder Einkäufe bei Auktionshäusern), Identitätsdiebstahl oder andere betrügerische Aktionen.


2. Test- bzw. Demoüberweisungen

Der Kunde wird nach der Anmeldung in seiner Online-Banking-Anwendung zu einer Testüberweisung aufgefordert. Dabei werden Sie gebeten, aus Test- oder Sicherheitszwecken eine bereits ausgefüllte Überweisung, die auch von der Höhe Ihrem Verfügungsrahmen entspricht, mit Eingabe einer korrekten TAN aufzugeben. Gibt der Nutzer eine gültige TAN ein, führt er eine normale Überweisung statt einer Testüberweisung aus.


3. Täuschung über einen „fehlerhaften Geldeingang“

Der Kunde erhält nach der Anmeldung im Online-Banking einen Hinweis, er hätte auf seinem Konto einen falsch gebuchten Geldeingang. Dabei wird dem Nutzer die Sperrung des Kontos angedroht, wenn er den Fehlbetrag nicht zurücküberweist. Solche Hinweise sind gefälscht, um Sie zu einer Überweisung zugunsten der Betrüger zu verleiten. Auch in der Umsatzübersicht wird Ihnen dieser „fälschlich“ überwiesene Betrag angezeigt. Aus Vereinfachungsgründen werden Sie dazu aufgefordert, einen manipulierten Retoure-Link anzuklicken. Dieser Link öffnet eine fertig ausgefüllte Überweisung. Gibt der Nutzer eine TAN ein, wird eine Überweisung an den Betrüger ausgeführt.

E-Mail-Kommunikation

Bitte beachten Sie bei einer E-Mail an die Flessabank:

Über das Internet per E-Mail übermittelte Nachrichten können verändert oder verfälscht werden. Herkömmliche E-Mails sind nicht gegen den Zugriff Dritter geschützt und deshalb ist die Vertraulichkeit unter Umständen nicht gewahrt. Vor der Übermittlung sensibler Daten sollten Sie daher absehen oder zukünftig verschlüsselt mit uns kommunizieren.

Um vertrauliche E-Mails gegen den missbräuchlichen Zugriff durch Dritte zu schützen, bieten wir mit dem Flessabank Webmailer eine Möglichkeit, sämtliche E-Mails an uns zu verschlüsseln. Zudem können Sie auch über das Postfach im Online-Banking sicher mit uns kommunizieren. Fragen zu den einzelnen Kommunikationsalternativen beantwortet Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater gerne.

Bitte beachten Sie bei E-Mails, die Sie von der Flessabank erhalten:

Wenn Sie nicht der richtige Adressat einer von uns gesandten E-Mail sind oder diese irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie die erhaltene E-Mail. Jede unautorisierte Durchsicht, Verwendung, Offenlegung oder Verbreitung ist verboten. Wir haben alle verkehrsüblichen Maßnahmen unternommen, um das Risiko der Verbreitung virenbefallener Software oder E-Mails zu minimieren. Dennoch raten wir Ihnen, Ihre eigenen Virenkontrollen auf alle Anhänge an Nachrichten von uns durchzuführen. Wir schließen - außer für den Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - die Haftung für jeglichen Verlust oder Schäden durch virenbefallene Software oder E-Mails aus.

Jede von der Flessabank versandte Mail wurde sorgfältig erstellt. Der Inhalt einer E-Mail kann keine rechtliche Verbindlichkeit zu Lasten der Flessabank begründen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Flessabank werden Sie weder per E-Mail noch per Telefon nach Ihren persönlichen Geheimzahlen fragen. Bitte geben Sie daher niemals Ihre Zugangsdaten zum Online-Banking, die PIN Ihrer girocard oder Kreditkarte sowie Ihre Kreditkartendaten (Kreditkartennummer, Kartenverfall und den Sicherheitscode) an Dritte weiter, auch wenn diese sich als Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Flessabank ausgeben sollten.

Wenn Sie einen Betrug vermuten, nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit uns auf und sperren Sie Ihren Online-Banking-Zugang oder Ihre Kreditkarte.

Enkeltrick und falsche Polizisten/Staatsanwälte

Fallen Sie nicht auf den Enkeltrick oder falsche Polizisten/Staatsanwälte herein!

Diese Tricks sind eine besonders hinterhältige Form des Betrugs und richten sich gezielt gegen ältere Menschen.

Dabei können Sie hohe Geldbeträge verlieren oder unter Umständen sogar um Ihre ganzen Ersparnisse gebracht werden.

Hiervor möchten wir Sie mit unseren Informationen schützen.

So gehen Kriminelle beim Enkeltrick vor:


Im Telefonbuch suchen sie sich Personen mit „altmodisch“ klingenden Vornamen heraus, da sie hinter diesen Namen ältere Menschen vermuten. Diese rufen sie dann gezielt an und verwickeln die Angerufenen zunächst einmal in eine Art Ratespiel mit den Worten „Rate mal, wer dran ist!“.

Die Täter hoffen, so den Namen einer Person aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis zu bekommen (beispielsweise Sohn/Tochter, Enkel/in, Neffe/Nichte). Nennt die angerufene Person einen Namen (zum Beispiel „Bist du es, Florian?“), bestätigt der Täter dies, gibt sich in der Folge als „Florian“ aus und bittet kurzfristig um Bargeld. Als Grund wird ein finanzieller Engpass oder eine Notlage vorgetäuscht, beispielsweise ein Unfall, ein Auto- oder Computerkauf.

Die Lage wird immer äußerst dringlich dargestellt. Oft werden die Senioren durch wiederholte Anrufe unter Druck gesetzt.

Beim ersten Gespräch oder weiteren Telefonaten (wenn das Geld beispielsweise bereits bei der Bank abgeholt wurde) wird ein Bote angekündigt, der das Geld entgegennimmt.

Auf diese Weise sind von Täterinnen und Tätern in der Vergangenheit bereits Beträge von über 20.000 Euro erbeutet worden.

Die Kriminalpolizei rät deshalb:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben und Geldforderungen stellen.
  • Geben Sie keine Auskunft über Ihre familiären oder finanziellen Verhältnisse.
  • Stellen Sie dem Anrufer gezielt Fragen nach seinem familiären Umfeld, zum Beispiel nach dem Namen der Mutter oder dem Wohnort. Fragen Sie auch nach der Telefonnummer des Anrufers.
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren Sie frühestens für den nächsten Tag einen Gesprächstermin.
  • Nehmen Sie mit dem richtigen Verwandten/Bekannten oder anderen Familienangehörigen unter den Ihnen bekannten Telefonnummern Kontakt auf und lassen sich den Sachverhalt bestätigen.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen – auch nicht, wenn sie angeblich im Auftrag von Verwandten oder Bekannten handeln.
  • Lassen Sie Ihren Eintrag im Telefonbuch ändern, indem Sie Ihren Vornamen abkürzen. Damit entziehen Sie den Tätern die Grundlage, auf Sie aufmerksam zu werden.
  • Informieren Sie auch Verwandte oder Bekannte über diese Betrugsform.
  • Verständigen Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt oder Sie Opfer eines Betrugs geworden sind.
     

Vorsicht bei Anrufen von angeblichen Amtspersonen

Betrüger geben sich als Polizisten, Beamte des Landes- bzw. Bundeskriminalamtes oder Staatsanwälte aus.

Bei dem Telefonat erklären sie, dass ihnen Hinweise auf einen geplanten Einbruch vorliegen. Da die Wertgegenstände zuhause nicht sicher seien, bieten sie an, dass das Opfer Geld und Wertsachen (wie Schmuck) einem angeblichen Polizisten in Zivil aushändigen kann, damit alles sicher verwahrt wird. Ein weiterer Vorwand ist, dass die Ersparnisse auf Falschgeld überprüft bzw. Spuren gesichert werden müssen.

In anderen Fällen sollen die Angerufenen Geld und Wertsachen im Freien ablegen oder ihr Erspartes ins Ausland überweisen, damit die Polizei eine angebliche Verbrecherbande festnehmen kann.

Einige Betrüger behaupten, Bankangestellte seien korrupt oder stecken mit den Einbrechern unter einer Decke. Deshalb sollen die Angerufenen ihr gesamtes Vermögen auf der Bank nach Hause holen, um es einem angeblichen Polizisten zu übergeben, der es in Sicherheit bringt.

In der Regel setzen sie ihre Opfer unter Druck, indem sie eine gewisse Dringlichkeit oder eine akute Bedrohung vortäuschen.

Besonders niederträchtig ist, dass die angezeigte Telefonnummer meist einen Anruf von
der Polizeinummer 110 mit einer speziellen Technik vortäuscht. Häufig ist auch die Ortskennung im Display zu erkennen. Das ist jedoch eine manipulierte Telefonnummer. Die Polizei ruft nicht mit der 110 an.

Die Kriminalpolizei rät deshalb:

  • Geben Sie keine Auskünfte am Telefon über persönliche oder finanzielle Verhältnisse, Wertgegenstände oder sensible Daten (wie zum Beispiel Kontonummern).
  • Wenn echte Polizisten über wichtige Informationen mit Ihnen sprechen möchten, dann erfolgt das nicht telefonisch, sondern persönlich und in der Regel mit Vorankündigung.
  • Beenden Sie derartige Telefonate sofort. Auf keinen Fall sollten Sie die Nummer aus der Anrufliste des Telefons zurückrufen oder die vom Anrufer genannte Nummer wählen, weil Sie damit wieder bei den Betrügern landen.
  • Informieren Sie sofort die örtliche Polizeidienststelle oder rufen Sie die Notrufnummer 110 an (geben Sie die Telefonnummer jedoch immer selbst ein beziehungsweise benutzen Sie ein anderes Telefon).
  • Übergeben Sie niemals an unbekannte Personen Geld und Wertsachen.
  • Sind Sie Opfer eines Betrugs geworden, wenden Sie sich sofort an Ihre Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige!
     

Anrufe von angeblichen Staatsanwälten

Betrüger geben sich am Telefon als Staatsanwalt aus und verlangen wegen offener Forderungen eine sofortige Überweisung. Falls nicht gezahlt wird, müsse man ein Strafverfahren einleiten.

Fallen Sie nicht auf solche Betrüger herein und überweisen Sie das geforderte Geld
auf keinen Fall, insbesondere nicht ins Ausland. Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft erheben telefonisch Geldforderungen. Außerdem geht jedem Strafbefehl ein Verfahren voraus.

Nutzung von Automaten und Bankkarten

Türöffner

Geben Sie bitte am Türöffner niemals Ihre PIN ein, auch dann nicht, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

Kontoauszugsdrucker

Bitte überprüfen Sie vor dem Einschieben Ihrer Bankkarte, ob der Kartenschlitz fest sitzt, weil auch am Kontoauszugsdrucker Ihre Kartendaten ausgespäht werden können. Außerdem sollten Sie am Kontoauszugsdrucker – wie am Türöffner – niemals Ihre PIN eingeben, auch dann nicht, wenn Sie an manipulierten Geräten dazu aufgefordert werden.

Geldautomaten

Verdächtige Beobachtungen
Machen Sie sich mit „Ihrem“ Geldautomaten vertraut und überprüfen Sie bitte vor Eingabe der PIN am Tastaturfeld des Geldautomaten, ob es Veränderungen am Bildschirm, an der Tastatur oder am Karteneinzugsschacht gibt. Fühlen Sie, ob Kartenschlitz und Tastatur fest sitzen. Oftmals wird eine sehr dünne, baugleiche Tastatur mit doppelseitigem Klebeband auf die Originaltastatur geklebt, die die PIN in elektronischer Form speichert bzw. an die Täter weiterleitet.

Häufig befestigen Täter über der Tastatur des Geldautomaten eine Blende mit einer Minikamera. Diese Kameras werden auch in Prospektständern oder in Rauchmelder-Attrappen versteckt.

Melden Sie Auffälligkeiten oder Veränderungen am Geldautomaten sofort unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bzw. außerhalb der Öffnungszeiten der Polizei unter der Telefonnummer 110.

Heben Sie kein Geld ab, wenn Ihnen am Geldautomaten etwas ungewöhnlich vorkommt. Haben Sie Ihre PIN bereits eingegeben und kommt Ihnen erst dann etwas verdächtig vor, sollten Sie den Vorgang abbrechen. Informieren Sie uns oder die Polizei unverzüglich darüber und lassen Sie Ihre Karte sofort sperren. Lassen Sie den Geldautomaten unverändert, um keine Spuren zu vernichten.

Keine Ausgabe von Geldscheinen
Eine aufgesetzte Attrappe am Geldautomaten kann den Auswurf der Geldscheine verhindern, die Betrüger später zusammen mit der Attrappe abholen. Sie sollen glauben, dass der Geldautomat defekt ist. In solchen Fällen sollten Sie uns oder die Polizei unverzüglich informieren. Entfernen Sie sich nicht vom Geldautomaten, bis Hilfe eintrifft.  

Einzug Ihrer Bank- bzw. Kreditkarte
Wird Ihre Karte vom Automaten aus unerklärlichen Gründen eingezogen, informieren Sie uns bitte ebenfalls umgehend. Außerhalb unserer Öffnungszeiten sollten Sie Ihre Karte sofort sperren lassen.

PIN

Aufbewahrung von Karte und PIN
Bewahren Sie Ihre Bankkarte bzw. Kreditkarte und die PIN niemals zusammen auf (weder daheim noch unterwegs).

Keine PIN-Weitergabe
Schreiben Sie Ihre PIN nirgendwo auf und geben Sie sie an niemanden weiter, auch nicht an Familienangehörige oder angebliche Polizisten. Mitarbeiter der Flessabank oder beauftragte Unternehmen werden von Ihnen niemals die PIN erfragen – weder mündlich noch schriftlich, telefonisch oder per E-Mail. Keinesfalls sollten Sie die PIN im Internet eingeben oder als Zugangscode bzw. Passwort für andere Systeme verwenden.

Sichere Wunsch-PIN wählen

Die persönliche PIN zu Ihrer Bankkarte können Sie auch selbst wählen und jederzeit wieder ändern. Die Wahl Ihrer Wunsch-PIN ist an allen Geldautomaten der Flessabank möglich (unter dem Menüpunkt „PIN verwalten“ gibt es hierfür die Funktion „PIN ändern“).

Ihre neue PIN sollte sich nicht auf Sie oder eine Ihnen bekannte Person beziehen – zum Beispiel in Form von Geburtsdaten. Bitte wählen Sie keine PIN, die leicht zu erraten ist und die Sie bereits für andere Zwecke nutzen.

Sichere Eingabe der PIN

Achten Sie bei der PIN-Eingabe darauf, dass Sie nicht beobachtet werden. Falls nötig, bitten Sie die Personen, die sich hinter oder neben Ihnen befinden, um Sicherheitsabstand. Verdecken Sie die Eingabe, indem Sie die freie Hand oder Ihre Geldbörse dicht über die Tastatur halten, um ein Ausspähen (durch Minikameras oder Personen) zu verhindern. Lassen Sie sich am Geldautomaten nicht ablenken und auch nicht von Unbekannten helfen!

Eingabe der PIN beim Einkaufen
Lassen Sie sich beim Einkaufen nicht über die Schulter schauen, wenn Sie Ihre PIN eingeben. Verdecken Sie die Eingabe, um ein Ausspähen durch Dritte zu verhindern.

Weitere Schutzmaßnahmen

Bezahlen mit der Kontaktlos-Funktion
Um Ihre Bankkarte zu schützen, empfehlen wir Ihnen die Verwendung einer NFC-/RFID-Schutzkarte bzw. -hülle. Wenn beim kontaktlosen Zahlen unter bestimmten Umständen doch eine PIN gefordert wird, achten Sie bitte auch hier auf einen entsprechenden Sichtschutz bei der Eingabe.

Beobachten und Prüfen Ihrer Bankkarte/Kreditkarte

Behalten Sie Ihre Karte beim Bezahlen (zum Beispiel im Restaurant) im Auge. Prüfen Sie regelmäßig, ob Sie noch im Besitz Ihrer Originalkarte sind.

Aufbewahren Ihrer Belege
Beim Bezahlen mit Ihrer Bank- oder Kreditkarte erhalten Sie einen Kundenbeleg, auf dem neben dem Betrag Kartendaten ausgewiesen werden. Werfen Sie diesen Beleg nicht sorglos weg. Bewahren Sie ihn solange auf, bis Sie Ihre bargeldlosen Zahlungen mit den Belastungen auf Ihren Kontoauszügen verglichen haben.    

Überprüfen Ihrer Kontoauszüge
Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontobewegungen. Reklamieren Sie unklare Umsätze umgehend. Das gilt auch für Ihre Kreditkartenumsätze bzw. Kreditkartenabrechnungen.

Verlust oder Diebstahl Ihrer Bankkarte/Kreditkarte
Lassen Sie Ihre Karte bei Verlust oder Diebstahl der Karte oder der Kartendaten sofort sperren. Wenn die Karte gestohlen wurde, erstatten Sie bitte außerdem sofort Anzeige bei der Polizei. 

Fake-Shops

Gefälschte/imitierte Internetshops (sogenannte Fake-Shops) von Cyberkriminellen sollen den Schnäppchenjäger dazu bringen, das gewünschte Produkt günstig einzukaufen. Die Ware wird online bestellt und im Voraus bezahlt – aber in der Regel nicht geliefert.

Das Landeskriminalamt Niedersachsen informiert hier umfassend zu diesem Thema und zeigt, wie Sie sich schützen können.

Die Hauptrubrik „Straftaten im Netz“ auf der Internetseite dieses Landeskriminalamtes bietet noch weitere Informationen, Tipps und Warnhinweise zum Thema Internetkriminalität.

ebay-Kleinanzeigen

Mit dem Schlagwort „Kleinanzeigen“ hat zum Beispiel das Landeskriminalamt Niedersachsen hier zahlreiche Informationen zu bereits bekannten Betrugsmaschen mit Kleinanzeigen zusammengestellt.

Die Hauptrubrik „Straftaten im Netz“ bietet noch weitere Informationen, Tipps und Warnhinweise zum Thema Internetkriminalität.

Auch der Anbieter „ebay-Kleinanzeigen“ stellt selbst Sicherheitshinweise an seine Kunden zur Verfügung, um diese vor Betrug zu warnen und zu schützen. Sie finden diese hier.